Anträge für Aufstellung an Bord und Prüfungen an Bord
Zuständige Behörde
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Beschreibung
Zur Vorbereitung von Schiffsneubauten, bei Umrüstungen, Nachrüstungen, und Rückflaggungen prüft das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) das Anbringen und Aufstellen von Navigations- und Funkausrüstungen. Weiterhin wird die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Navigations- und Funkausrüstungen an Bord durch das BSH geprüft. Entsprechende Anträge können im Internet gestellt werden.






