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Anträge für Aufstellung an Bord und Prüfungen an Bord

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Beschreibung

Zur Vorbereitung von Schiffsneubauten, bei Umrüstungen, Nachrüstungen, und Rückflaggungen prüft das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) das Anbringen und Aufstellen von Navigations- und Funkausrüstungen. Weiterhin wird die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Navigations- und Funkausrüstungen an Bord durch das BSH geprüft. Entsprechende Anträge können im Internet gestellt werden.

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