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Antrag auf Reiseausweis als Passersatz

Zuständige Behörde

Bundespolizeipräsidium

Beschreibung

Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen ein Reiseausweis als Passersatz (RaP) ausgestellt werden. Für Staatsangehörige aus der EU, aus EWR-Staaten und der Schweiz ist die Ausstellung eines Notreiseausweises möglich. Die Dienstleistung unterstützt die Online-Beantragung von Ersatzreisedokumenten kurzfristig vor Reiseantritt.

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