Erlass, Erstattung und Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer / ATLAS
Zuständige Behörde
Bundesministerium der Finanzen
Beschreibung
Die Erstattung bzw. der Erlass von Einfuhrabgaben kann unter der Voraussetzung beantragt werden, dass Veredelungserzeugnisse aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich ausgeführt oder einer zulässigen neuen zollrechtlichen Bestimmung zugeführt worden sind. Außerdem müssen alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens der aktiven Veredelung erfüllt worden sein.






